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Honorarordnung für Geologen (Kommission HO 106) |
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Die Geologen als wichtige Berufsgruppe mussten bis heute ohne eigene Leistungs- und Honorarordnung auskommen. In der Ordnung für Leistungen und Honorare SIA 103 für Bauingenieure von 1984, im Anhang Seite 36 ff. waren Leistungen und Honorare der Geotechnik Ingenieure und der Geologen aufgeführt. Bei der Revision der SIA 103 von 2000 wurde der Anhang nicht revidiert und ist damit bis heute in Kraft geblieben, was für alle Seiten unbefriedigend ist. Der CHGEOL als Fachverein des SIA hat 2005 beschlossen, eine eigene Honorarordnung auszuarbeiten und diese in die Reihe der SIA Honorarordnungen einzugliedern. Als Zielsetzung wurde formuliert, dass die Honorarordnung für Geologen auf einheitlichen und praxisbezogenen Grundlagen den Leistungsbeschrieb und die Honorierung der Geologen regeln soll. Die neue Ordnung soll möglichst umfassend für alle von Geologen erbrachten Leistungen Gültigkeit haben und der meist risikobehafteten und anspruchsvollen Arbeit Rechnung tragen. Aufbauend auf dem Leitfaden Submission geologischer Leistungen vom Mai 2004 des CHGEOL soll ein umfassender Leistungskatalog mit dazugehörender Honorierung erarbeitet werden. Seit dem 12. Mai 2006 haben diverse Sitzungen stattgefunden, wobei als Kernstück der neuen Honorarordnung ein neues Zeitmodell resultiert. Der Modellansatz sieht vor mittels Faktoren einerseits dem Risiko und dem Schwierigkeitsgrad Rechnung zu tragen und andererseits mit einem Teamfaktor die Qualifikation des eingesetzten Personals sowie den projektspezifischen Stundenansatz des Anbieters zu berücksichtigen. Ziel der Kommission ist es einen ersten Vernehmlassungsentwurf Ende 2006 zu verabschieden, diesen zu übersetzen und schliesslich im Frühjahr 2007 in Vernehmlassung zu schicken. Mit der Publikation ist im Frühjahr 2008 zu rechnen. Von der Direktion des SIA wurden in die Kommission HO 106 gewählt:
Zürich, 27.09.2006
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© CHGEOL |
Stand 01.11.2006 |
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